Kundeninformation und Preise
Seit dem 1. Januar 2011 regelt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung die Verteilung der Pflegekosten auf verschiedene Beteiligte, darunter Krankenkassen, Versicherte und Kantone. Im Kanton Basel-Stadt wurde der Eigenbeitrag für ambulante Spitex-Pflegeleistungen
(Art. 7 KLV ) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) auf maximal 7.65 Franken pro Tag festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren.
Um sicherzustellen, dass auch Personen in finanziell schwierigen Situationen Zugang zu Spitex-Leistungen haben, gibt es im Kanton Basel-Stadt eine Härtefallregelung. Diese tritt in Kraft, wenn die betroffene Person weder eine AHV- oder IV-Rente bezieht noch von der Sozialhilfe unterstützt wird. Personen mit Wohnsitz im Kanton können auf Antrag den gesamten Eigenbeitrag übernommen bekommen, sofern sie Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben und einen Leistungsumfang von mindestens 20 Stunden ambulanter Pflege pro Kalenderjahr nachweisen können. Wenn der Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung nicht besteht, wird dieser automatisch geprüft.
Die Rückerstattung des Eigenbeitrags erfolgt durch Einreichen der Original-Leistungsabrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Kontoverbindung (Bank/Post) beim Amt für Sozialbeiträge im Kanton Basel-Stadt. Dieses System zielt darauf ab, sicherzustellen, dass auch finanziell weniger gut gestellte Personen die notwendige ambulante Pflege erhalten können.
Tarife | Eigenbetrag für Spitex-Kunden in Basel-Stadt | Tarife Krankenversicherer in der Schweiz |
---|---|---|
Grundpflege | Max. 7.65/ Tag | 52.60 / Std. |
Behandlungspflege | Max. 7.65/ Tag | 63.00 / Std. |
Bedarfsabklärung | Max. 7.65/ Tag | 76.90 / Std. |
Der max. Eigenbeitrag darf nur bei Pflegeleistungen während einer vollen Stunde in Rechnung gestellt werden. Ansonsten anteilmässig.
Der max. Eigenbetrag kann bei mehreren Leistungserbringer CHF 15.30 pro Tag.
Restfinanzierung Kanton/Gemeinde entsprechend KVO.
Das Merkblatt zur Pflegefinanzierung ist allen Spitex-Kundinnen und –Kunden abzugeben und zu erläutern.
Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen
Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) deckt keine finanzielle Unterstützung für Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen. Allerdings bieten einige Krankenversicherungen Zusatzversicherungen an. Eine eventuelle Zusatzversicherung leistet einen Beitrag gemäss deren Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Kosten: 52.00 / Std.
Plus 5.00 Wegpauschale (nur bei Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen) pro Tag.